Leistungen von A bis Z
UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.02.2024
Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.
Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.
Die Gewerbeaufsicht
- überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
- überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
- überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - Optische Strahlung
http://www.bfs.de/DE/themen/opt/opt_node.html - Broschüre "Stichwort Solarien: Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung bei der Anwendung am Menschen"
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmuv_vs_041.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber" finden Sie im BayernPortal.