Leistungen von A bis Z
Luftfahrerschein; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.10.2024
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Ballonpiloten, erweitert werden.
Voraussetzungen
- Wenn Sie die Kunstflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) verfügen.
- Wenn Sie die Nachtflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Hubschrauber),
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) oder
- Ballonpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung für weitere Startarten in einer Segelfluglizenz beantragen möchten, müssen Sie über eine Segelflugpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Ballonpilotenlizenzen erwerben möchten, müssen Sie
- das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
- nach erstmaliger Erteilung der Lizenz mindestens folgende Flugerfahrung absolviert haben: Inhaber BPL: 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen,
- die Rechte für die Ballonklasse, in der die Rechte für den gewerblichen Flugbetrieb ausgeübt werden sollen, müssen vorhanden sein,
- die praktische Prüfung mit einem Prüfer in der Ballonklasse, in der die Befähigung für den gewerblichen Ballonflugbetrieb nachgewiesen werden muss, abgelegt haben.
Verfahrensablauf
Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim zuständigen Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in die Privatpilotenlizenz.Erforderliche Unterlagen
- Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
- bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers
Fristen
keineKosten
25,00 bis 50,00 EURFormulare
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Kunstflugberechtigung gemäß FCL.800 VO(EU) Nr. 1178/2011
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen gemäß FCL.805 VO(EU) Nr. 1178/2011
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erwerb der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 VO(EU) Nr. 1178/2011, SFCL.205 VO(EU) 2018/1976 oder BFCL.205 VO(EU) 2018/395
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung gemäß BFCL.215 VO(EU) 2018/395 für Inhaber einer Ballonpilotenlizenz (BPL)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Pilotenlizenz Beantragung Neuerstellung - Erklärung
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Luftfahrerschein; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung" finden Sie im BayernPortal.