Leistungen von A bis Z
Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.08.2024
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Voraussetzungen
Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
Hinweise
Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.Fristen
ca. 1 Woche vor StartterminKosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Formulare
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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