Leistungen von A bis Z
Impfschutz auf Reisen; Beratung
Leistungsbeschreibung
Stand: 13.08.2024
In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.
Voraussetzungen
Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
Fristen
Abhängig von der jeweiligen Impfung.
Kosten
Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.
Rechtsgrundlagen
- Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
Weiterführende Links
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und globale Gesundheit e.V. (DTG) zu Reiseimpfungen
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/14/Art_01.html - Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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