Leistungen von A bis Z

Telekolleg; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.02.2024

Die Lehrkräfte, die im Rahmen des Telekollegs Unterrichtsstunden erteilen und Prüfungsarbeiten korrigieren, werden von den Regierungen damit beauftragt.

Das Telekolleg ist ein Angebot des Zweiten Bildungsweges der Kultusministerien in Bayern und Brandenburg gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Das Telekolleg ist eine Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht. Für den Unterricht, der ca. alle zwei Wochen samstagvormittags stattfindet, beauftragt die Regierung die erforderlichen Lehrkräfte.

Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim Telekolleg einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Vordruck "Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken" unter "Formulare" beantragen die Telekolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.

Nach Ablauf eines Trimesters werden die Leistungen mit dem Vordruck "Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs" unter "Formulare" abgerechnet. Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.

Voraussetzungen

Die Leistungen werden von den Regierungen erbracht, wenn die Telekolleglehrkraft die von der Telekolleggruppenleitung bestätigten Aufgaben tatsächlich geleistet hat.

Verfahrensablauf

Die Telekolleggruppenleitung reicht die erforderlichen Antragsformulare bei der Regierung ein, dort werden sie bearbeitet und nach dem Ende des Trimesters die Vergütungsauszahlung veranlasst.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Erklärung des/der Beschäftigten
    (Vordruck siehe unter "Formulare")

Fristen

Rechtzeitig vor Beginn eines Telekollegtrimesters bzw. unmittelbar nach Beendigung des Trimesters für Auszahlungen.

Kosten

keine

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • diverse kultusministerielle Schreiben (KMS)

Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage, arbeitsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).