Leistungen von A bis Z

Sehteststellen; Aufsicht

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.08.2024

Die Sehteststellen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Aufsicht beinhaltet auch Kontrollen.

Die anerkannten Sehteststellungen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Regierung überprüft, ob die Sehtests ordnungsgemäß durchgeführt werden und ob die Anerkennungsvoraussetzungen (noch) vorliegen.

Hierzu haben die Anerkennungsinhaber der Regierung in der Regel halbjährlich einen Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht vorzulegen. Außerdem sind statistische Aufzeichnungen über die durchgeführten Sehtests vorzulegen (Anzahl + bestanden/nicht bestanden).

Die Regierung kann selbst prüfen oder einen von ihr bestimmten Sachverständigen prüfen lassen.

Hinweis: Die Aufsicht über die Betriebe von Augenoptikern als amtlich anerkannte Sehteststellen ist allgemein den Augenoptiker-Innungen übertragen (für Augenoptikerbetriebe in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Schwaben dem Landes-Innungsverband des Bayerischen Augenoptiker-Handwerks, für Augenoptikerbetriebe in Mittelfranken und Unterfranken der Augenoptiker-Innung Mittel-Unterfranken), und erfolgt insofern grundsätzlich nicht durch die Regierungen.

Voraussetzungen

Die Sehteststelle muss anerkannt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Statistik über durchgeführte Sehtests (Anzahl + bestanden/nicht bestanden)
  • Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).