Leistungen von A bis Z
Schenkungsteuerbescheid; Erhalt
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.11.2024
Eine Schenkung liegt unter anderem vor bei
- jeder freigebigen Zuwendung,
- der Bereicherung eines Ehegatten bei der Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der Gütergemeinschaft,
- einer Abfindung für einen Erbverzicht oder
- einer Übertragung von Vermögen durch den Vorerben auf den Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor deren Eintritt.
Bei der Schenkungsteuer werden Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschenktem und Schenker abhängig sind, gewährt. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Schenkung.
Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Schenkungsteuerrechts eingereicht.
Voraussetzungen
Die Steuer entsteht regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Verfahrensablauf
Die Schenkungsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.
Kosten
keineFormulare
- Formulare Schenkungsteuer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Einspruch
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Broschüre "Die Erbschaft- und Schenkungsteuer"
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06003004.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Schenkungsteuerbescheid; Erhalt" finden Sie im BayernPortal.