Leistungen von A bis Z

Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Leistungsbeschreibung

Stand: 08.04.2024

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Hinweise

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Erik Fischer

Telefon:09227/931-23
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:11
tätig für:Bauamt