Leistungen von A bis Z

Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.12.2023

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Auf der Grundlage eines Berufsabschlusses als Landwirt/in, Gärtner/in, Winzer/in oder Hauswirtschafter/in (ländliche Hauswirtschaft), dem Besuch einer einjährigen Fachschule, zum Beispiel der Landwirtschaftsschule und einer entsprechenden dreijährigen Berufspraxis erfolgt die Fortbildung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen.

Auch Bürokaufleute mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im vor- und nachgelagerten Bereich können diese Fortbildungsprüfung ablegen.

Fachagrarwirtinnen und Fachagrarwirte Rechnungswesen können in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle oder Steuerberatungsgesellschaft folgende Aufgaben eigenverantwortlich unterstützend übernehmen:

  • Erstellen von Finanzbuchführungen oder Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Ständige und persönliche Buchführungsbetreuung
  • Vorbereiten von steuerlichen/betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen
  • Erläuterung der Jahresabschlüsse und sonstigen Auswertungen
  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG
  • Bearbeiten von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden

Der Fortbildungslehrgang findet an der Jungbauernschule Grainau (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) statt und umfasst 21 Unterrichtswochen mit 840 Unterrichtsstunden und 11 Praxiswochen. Die Praxiswochen, die die Unterrichtswochen in einzelne Blöcke unterteilen, werden in ausgesuchten landwirtschaftlichen Buchstellen oder Steuerberatungsgesellschaften absolviert.

Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "ASOB GmbH" (siehe unter "Weiterführende Links") zu erfahren.

Formulare

  • Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt / Fachagrarwirtin Rechnungswesen
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).