Leistungen von A bis Z
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Leistungsbeschreibung
Stand: 16.07.2024
Schulen können eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragen (z.B. für digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume oder Anzeige- und Interaktionsgeräte).
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Für die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
Um Fördermittel schulische Investitionsmaßnahmen zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienkonzept notwendig, welches alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule (fachlich-pädagogisches Einsatzkonzept, Fortbildungsplanung, Ausstattungsplan) enthält. Außerdem aktualisieren die Schulen einmal je Quartal ihre Daten in der Umfrage zur IT-Ausstattung bayerischer Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP).
Verfahrensablauf
Der bzw. die Förderanträge sind vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt-schule@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid unter Festsetzung der vorläufigen Zuwendungshöhe.
Hinweise
In der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden (zeitgleich zum Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024).
Fristen
Die Antragsfrist endet gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR - schulische Maßnahmen) am 30.06.2022. Der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR (Antragsmappe)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Weiterführende Links
- DigitalPakt Schule - Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6585/digitalpakt-schule.html - Digitalbudget - Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen
Hinweise, Formulare und Anlagen zur Verwendungsbestätigung werden auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bereitgestellt.
https://www.km.bayern.de/digitalbudget - DigitalPakt Schule - Förderrichtlinie zum „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe)
https://www.km.bayern.de/gestalten/foerderprogramme/digitalisierung/sonderbudget-leihgeraete#das-sonderbudget-leihgeraete-sole - Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten - Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD)
https://www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" finden Sie im BayernPortal.