Leistungen von A bis Z
Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung
Leistungsbeschreibung
Stand: 12.10.2023
Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.
Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.
Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.
Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich mit dem Antragsformular (siehe unter "Formulare") und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.Erforderliche Unterlagen
- Schulungskonzept
- Zeitlicher Ablauf der Schulung
- Schulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Themenkomplexe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (Präsentationen, Handouts, Merkblätter usw)
- Durchführung der Demonstration nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
- Prüfungskonzept
- Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung inklusive Antwortmöglichkeiten bei Multiple Choice / Single Choice – Fragen
- Gegebenenfalls Gewichtung der Fragen der schriftlichen Prüfung
- Fragenkatalog mündlicher Fragen inklusive Erwartungshorizont
- Gewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung
- Kriterien für das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung
Fristen
4 - 6 Wochen bei vollständigen AntragsunterlagenKosten
Anerkennung: 200,00 bis 2000,00 EUR zuzüglich AuslagenFormulare
- Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Fakultatives Widerspruchsverfahren / verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Weiterführende Links
- Debatte zur Ferkelkastration
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/ferkelkastration201811.html - Kontaktdaten der bayerischen Veterinärämter
https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerdeordner/8444362177
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung" finden Sie im BayernPortal.