Leistungen von A bis Z
Finanzanlagenvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Leistungsbeschreibung
Stand: 28.08.2023
Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Fristen
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weiterführende Links
- IHKZuständigkeitsfinder
https://www.ihk.de/?fdialog=ihk-finder// - §4 Finanzanlagenvermittlerverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html - Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/gruendung-und-nachfolge-unternehmensfinanzierung/sach-und-fachkundepruefungen-im-ueberblick-11732
Redaktionell verantwortlich: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Finanzanlagenvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung" finden Sie im BayernPortal.