Leistungen von A bis Z
Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.01.2025
Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).
Zweck
Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.
Gegenstand
Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden die Mietkosten gefördert.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt.
Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.
Zuwendungsempfänger sind Mieter.
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragsstellung
Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare (Einkommenserklärung im Original - Formblatt Stabau III a - mit einem Antrag auf die Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c - und dort bezeichneten Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Elektronische Antragsstellung
Wenn die zuständige ein Online-Verfahren bereitstellt, können Sie darüber den Antrag übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Stabau I c
- Stabau III a
Hinweise
Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn des Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, bewilligt. Sie wird längstens für die Dauer der Belegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.Fristen
KeineKosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
- Antrag auf Mietwohnraum - Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Einkommenserklärung des Antragstellers - Stabau III a
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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Weiterführende Links
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr(StMB) - Förderung von Mietwohnungen
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
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