Leistungen von A bis Z
Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.02.2025
Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Zweck
Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.
Gegenstand
Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Wohnplätzen nachgewiesen werden kann und eine fachliche Konzeption vorliegt, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Verfahrensablauf
Die Projekte sind in der Regel bis zum 15. März eines jeden Jahres von der Bewilligungsstelle an die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Wohnen, Bau und Verkehr zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm anzumelden. Die Unterlagen müssen daher rechtzeitig vorher bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden. Nach Aufstellung des Jahresförderprogramms durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr werden die Träger der eingeplanten Projekte von den Bewilligungsstellen zur Antragstellung aufgefordert. Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid werden anschließend von der für die Darlehensverwaltung zuständigen Bayerischen Landesbodenkreditanstalt dem Projektträger zugesandt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen. Die Fördermittel sind bei den Regierungen, der Landeshauptstadt München sowie den Städten Augsburg und Nürnberg zu beantragen. Diese Stellen informieren auch über den weiteren Verfahrensablauf.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Nachweise zum Grundstück
- Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
- Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
Fristen
KeineKosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.Formulare
- Staatliche Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Formblat BehPlan I
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/menschenmitbehinderung/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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