Leistungen von A bis Z

Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

Leistungsbeschreibung

Stand: 25.09.2025

In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.

Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.

Voraussetzungen

Für die Information zu empfohlenen Impfungen:

  • Keine

Für die Impfung:

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

 

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Beratung zu empfohlenen Impfungen:
    Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
  • Für die Impfung:
    Impfbuch und Einverständniserklärung

Kosten

Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen in der Regel kostenlos.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).